- Alter des Fahrers: mindestens 23 Jahre alt.
- Führerschein: gültig seit mindestens einem Jahr.
- Ordnungsstrafen: der Mieter übernimmt die Kosten sämtlicher von ihm begangenen Ordnungswidrigkeiten.
- Versicherung: folgende Leistungen sind inbegriffen:
- bei Tod oder Verletzung von am Unfall beteiligten Dritten bis zu 500.000,00 €
- Haftpflichtversicherung (Sachschäden), bis zu einer Höhe von 500.000,00 €
- FDW - Glass-Feuer-Elektro und Reifenschaeden Versicherung ohne Selbstbeteiligung
- Benzin: die Kosten werden vom Mieter übernommen
- Kindersitze: kostenlos, auf Anfrage verfügbar.
- Zweiter Fahrer: keine zusätzlichen Kosten.